EEG - Energergie-Einspeise-Gesetz
Das vom Deutschen Bundestag am 27.11.2003 verabschiedete Photovoltaik-Vorschaltgesetz zum EEG trat am 1.8.2004 in Kraft. Die Solarstromvergütung ist wie folgt geregelt:

Seit dem 01.01.2006 gelten folgende Vergütungen:

  • Solarstrom aus Anlagen auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden wird bis zu einer Anlagengröße von 30 kW mit 49,19 Cent pro Kilowattstunde vergütet.

  • Anlagen zwischen 30 kW und 100 kW erhalten für den Teil der Anlage, der über den 30 kW liegt, je Kilowattstunde 46,84 Cent.

  • Für Fassadenanlagen gibt es einen zusätzlichen Bonus in Höhe von 5 Cent/kWh.

  • Weggefallen ist der so genannte "1000 MW-Deckel", der den Ausbau der Photovoltaik auf maximal 1.000 Megawatt beschränkte.

  • Die Senkung der Vergütung für neue Anlagen (Degression) von 5% pro Jahr wird beibehalten.

  • Die Mindestvergütungen sind vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme für die Dauer von 20 auf das Installationsjahr folgende Kalenderjahre zu zahlen.