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vom Deutschen Bundestag am 27.11.2003 verabschiedete
Photovoltaik-Vorschaltgesetz zum EEG trat am 1.8.2004 in Kraft. Die
Solarstromvergütung ist wie folgt geregelt:
Seit dem 01.01.2006
gelten folgende Vergütungen:
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Solarstrom aus
Anlagen auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden wird bis zu einer Anlagengröße
von 30 kW mit 49,19 Cent
pro Kilowattstunde vergütet.
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Anlagen zwischen
30 kW und 100 kW erhalten für den Teil der Anlage, der über
den 30 kW liegt, je Kilowattstunde 46,84
Cent.
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Für Fassadenanlagen
gibt es einen zusätzlichen Bonus in Höhe von 5
Cent/kWh.
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Weggefallen ist der
so genannte "1000 MW-Deckel", der den Ausbau der
Photovoltaik auf maximal 1.000 Megawatt beschränkte.
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Die Senkung der Vergütung
für neue Anlagen (Degression) von 5% pro Jahr wird beibehalten.
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Die Mindestvergütungen
sind vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme für die Dauer von 20
auf das Installationsjahr folgende Kalenderjahre zu zahlen.
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